Dienstag, 4. Juli 2023

Hier erfährst du, wie du korrekt wählst

Du möchtest wählen gehen, weisst aber nicht genau, welche Möglichkeiten du hast? Kein Problem, hier erfährst du es.

Gemeinderats- und Kommissionswahlen in Aargauer Gemeinden, Ständeratswahlen, Regierungsratswahlen:

Öffne dein Wahlcouvert. Reisse dafür den Klebstreifen weg und schlitze das Couvert nicht mit einem Brieföffner auf. Das Couvert muss für die briefliche Stimmabgabe wieder verschliessbar bleiben.

Die Aargauer Gemeinderäte und Kommissionen, die Ständeräte und die Regierungsräte werden in einer sogenannten Majorzwahl gewählt. Es ist ganz einfach. Du darfst maximal so viele Leute wählen, wie Sitze zu vergeben sind.

Glossar: Majorzwahl (Mehrheitswahl): Hier wird gewählt, wer die meisten Stimmen erhält. Jedem Kandidierenden darf man höchstens eine Stimme geben. Kumulieren ist nicht erlaubt. Im ersten Wahlgang muss in der Regel das sogenannte absolute Mehr übertroffen werden. Wird dies von keinem Kandidierenden erreicht, gibt es einen zweiten Wahlgang. Im zweiten Wahlgang gilt nur noch das relative Mehr. Gewählt ist also, wer die meisten Stimmen erreicht.

Wenn du einen Namen auf den Wahlzettel geschrieben hast, musst du den Wahlzettel in das kleine Couvert stecken. Dann das kleine Couvert verschliessen und in das grosse Couvert stecken.
Wichtig: Den Stimmrechtsausweis unterschreiben! Und ebenfalls ins grosse Couvert stecken. Dann das grosse Couvert abgeben. Entweder frankiert per Post (Achtung: Die Post braucht ein paar Tage für die Zustellung) oder im Gemeindebriefkasten beim Gemeindehaus.

Nationalrat, Grossrat:

Diese Wahl ist etwas komplizierter. Öffne wiederum dein Wahlcouvert. Reisse dafür den Klebstreifen weg und schlitze das Couvert immer noch nicht mit einem Brieföffner auf. Das Couvert muss auch hier für die briefliche Stimmabgabe wieder verschliessbar bleiben.

Sie findet nach dem Proporzsystem statt. Im Kanton Aargau hast du für den Nationalrat 16 Stimmen, weil der Kanton Aargau 16 Sitze im Nationalrat hat. Du darfst auf deinen Wahlzettel also maximal 16 Namen schreiben. Zugelassen sind nur offizielle Kandidierende. Auf jedem Wahlzettel muss mindestens ein Name stehen. Namen von Personen, die nicht kandidieren, machen den Wahlzettel ungültig.

Bei den Grossratswahlen kommt es auf den Wahlkreis an. Der Wahlbezirk Zofingen beispielsweise hat ebenfalls 16 Sitze.

Glossar:

Proporzwahl (Verhältniswahl): Hier werden die Sitze im Verhältnis zu den abgegebenen Stimmen verteilt. Erhält eine Partei 10% der Stimmen, erhält diese Partei 10% der Sitze. Erhält eine Partei 20% der Stimmen, erhält sie 20% der Sitze.

Du kannst also eine Liste nehmen und unverändert einwerfen. Du kannst aber auch einzelne Personen auf der Liste doppelt eintragen.

Achtung: Du musst aufpassen, dass du nicht plötzlich mehr als 16 Namen auf der Liste hast. Dies macht den Wahlzettel ungültig! Wenn du mehr als 16 Namen auf dem Wahlzettel hast, musst du so lange Personen streichen, bis die Höchstzahl von 16 wieder erreicht ist.

Du darfst auch eine Person zweimal auf die Liste schreiben. Wichtig ist, dass du auch die Kandidatennummer aufschreibst. Das nennt man kumulieren. Dadurch erhöht sich die Chance, dass diese Person gewählt wird. Wenn du jemanden nicht willst, darfst du diese Person auch streichen. Es muss aber mindestens ein gültiger Name auf der Liste stehen.

Glossar:

Kumulieren: Beim Kumulieren schreibst du einen Namen zweimal auf eine Liste. Dadurch erhält dieser Kandidat eine zusätzliche Personenstimme, was seine Wahlchancen erhöht. Die Partei verliert keine Stimmen, da nur innerhalb der Liste eine Verschiebung stattfindet.

Streichen: Wenn du zwar eine Partei wählen möchtest aber eine bestimmte Person auf dieser Liste nicht wählen willst, kannst du sie streichen. Dadurch erhält diese Person keine persönliche Stimme und ihre Wahlchancen sinken. Die Partei selbst verliert keine Parteistimme.

Du darfst auch eine Person von einer anderen Liste auf den Wahlzettel schreiben. Wiederum maximal zweimal. Auch hier musst du darauf achten, dass du nicht mehr als 16 Namen hast. Wiederum musst du die eindeutige Kandidatennummer zum Namen dazu schreiben. Dies nennt man panaschieren.
Das kannst du machen, wenn du nicht die Partei einer bestimmten Person wählen willst, sondern die Person selbst.

Glossar:

Panaschieren: Beim Panaschieren wird der Name einer Person, die auf einer anderen als der bevorzugten Liste kandidiert, auf die bevorzugte Liste geschrieben. Man darf auch panaschierte Personen kumulieren.
Die panaschierte Person erhält eine oder zwei persönliche Stimme(n). Ihre Wahlchancen steigen. Auch die Partei der panaschierten Person erhält eine oder zwei zusätzliche Parteistimme(n), wodurch sich ihre Chancen auf zusätzliche Sitze erhöhen.

Die Partei, auf die eine Person panaschiert wurde, verliert eine oder zwei Parteistimme(n).

Du kannst auch den leeren Wahlzettel nehmen und einfach maximal 16 Namen auf den Zettel schreiben. Wiederum kannst du einzelne Personen doppelt aufführen. Du darfst auch in der Kopfzeile des leeren Wahlzettels den Namen einer Partei einfügen. Diese Partei erhält dann die leeren Zeilen als Parteistimmen, wenn du weniger als 16 Personen aufführst.

Wenn du gewählt hast, steckst du den Zettel in das kleine Couvert, verschliesst es und steckst es in das grosse Couvert (die Wahlpropaganda kannst du wegwerfen).

Wichtig: Stimmrechtsausweis unterschreiben! Dann den Stimmrechtsausweis ebenfalls ins grosse Couvert stecken und verschliessen. Dann den Brief frankieren und der Post übergeben (Achtung: Die Post braucht eine Weile bis zur Zustellung) oder den Brief direkt in den Gemeindebriefkasten beim Gemeindehaus einwerfen.